Die Diagnose einer unheilbaren Krankheit und die Aussicht auf einen folgenschweren Verlauf können Menschen die Lebenslust nehmen. Die Diskussion um einen selbst gewählten, würdevollen Tod besteht schon länger in Österreich. Seit Anfang 2022 gibt es das Sterbeverfügungsgesetz, das schwer erkrankten Personen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ein Medikament für einen selbstbestimmten Abschied aus dem Leben in Apotheken zu erhalten.

Die Diskussion über die Unterstützung am Lebensende besteht in Österreich schon über 20 Jahren. Ende 2020 hat schließlich ein Gericht entschieden, dass die Unterstützung bei der Selbsttötung nicht mehr strafbar ist, was den Weg für das Sterbeverfügungsgesetz geebnet hat. Dieses sensible Thema wird jedoch weiterhin diskutiert und beobachtet, um sicherzustellen, dass es verantwortungsvoll und im Sinne der Betroffenen angewendet wird.

Seit Anfang 2022 gibt es in Österreich ein neues Gesetz, das es Menschen unter bestimmten Umständen erlaubt, ein Medikament für einen selbstbestimmten Abschied aus dem Leben in Apotheken zu erhalten. Dieses Gesetz, bekannt als Sterbeverfügungsgesetz, sorgt auch dafür, dass Personen, die in diesem Prozess unterstützen, nicht bestraft werden.

Vorausssetzungen

Das Sterbeverfügungsgesetz legt genau fest, wie jemand beweisen kann, dass er oder sie sich frei und bewusst für diesen Schritt entschieden hat. Dafür gibt es klare Regeln, wie zum Beispiel:

– Zwei ärztliche Beratungen und Untersuchungen
– Psychologische Untersuchung, falls nötig
– Rechtliche Beratung
– Erstellung einer schriftlichen Sterbeverfügung mit einer Wartezeit von 12 Wochen
– Ausgabe des Medikaments durch öffentliche Apotheken

Das Sterbeverfügungsgesetz stellt auch sicher, dass niemand zur Unterstützung gezwungen wird und dass niemand durch Werbung oder finanzielle Anreize dazu verleitet wird.

Wer darf Sterbehilfe in Anspruch nehmen?

Nur bestimmte Personen dürfen diese Art der Unterstützung in Anspruch nehmen. Es muss sich um volljährige Personen handeln, die in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und die an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden. Kinder, gesunde Menschen oder Personen, die nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen, aber es wird eine sorgfältige Überprüfung gefordert, besonders bei psychischen Erkrankungen.

In der Praxis wird das Gesetz immer häufiger angewendet. Bis September 2023 wurden in Österreich bereits 254 solcher Sterbeverfügungen dokumentiert und 206 Medikamente ausgegeben. Im Jahr 2022 haben 57 Personen in Österreich diesen Weg gewählt, unterstützt durch das neue Gesetz.

Quelle: Kongress für Allgemeinmedizin, Graz 2023, Vortrag „Rechtsrahmen zum assistierten Suizid – Das Sterbeverfügungsgesetz in Österreich seit 2022“, Dr. Michael Halmich, Forum Gesundheitsrecht, Wien

Vorheriger ArtikelEthische Überlegungen in der Betreuung älterer Menschen
Nächster ArtikelNeurografisches Zeichnen