Praktisch und nachhaltig: Dem Trend zufolge, dass Scooter jetzt dank E-Motor wieder vermehrt das Stadtbild prägen, sind nun auch Leihfirmen auf die Idee gekommen, die nützlichen Roller in Wien als Mietfahrzeuge anzubieten.

Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou begrüßt, dass die Wienerinnen und Wienern immer mehr Möglichkeiten nutzen, in der Stadt unterwegs zu sein. „Diese Form der Freiheit unterstützen wir laufend mit der zeitgemäßen Umgestaltung unserer Stadt. Aber klar ist, dass auch für die E-Scooter Regeln gelten müssen, damit aus dem Angebot kein Ärgernis entsteht.“

Zu beachten gilt, dass mit E-Motor betriebenen Roller unter die ortspolizeiliche Verordnung für stationslose Mieträder der Stadt Wien fallen. Dementsprechend werden sie rechtlich als Fahrräder definiert und es gelten die gleichen Regeln wie beim Radfahren: Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden, das Fahren auf Gehsteigen ist verboten. Die E-Roller müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert noch gefährdet werden.

E-Roller „to go“

Die E-Roller können mittels App gemietet werden. Man bezahlt 1 Euro pro Roller-Anmeldung und weitere 15 Cent pro Minute. Derzeit gibt es zwei Anbieter „bird“ und „lime“. Vorerst sind die E-Scooter nur auf die Innenbezirke beschränkt, wobei in der ganzen Stadt damit gefahren werden darf. Nach Beendigung der Fahrt, können die E-Scooter überall abgestellt werden, aber so, dass sie keine Fußgänger oder Autos behindern. Die Mietzeit ist auf den Tag von 7.00 bis 21.00 Uhr beschränkt – da sie in der Nacht wieder aufgeladen werden.

E-Moped-Sharing in Wien

Wie man schon vereinzelt sehen konnte, gibt es auch E-Mopeds in Wien zu mieten. Nun wurde auch dieses Angebot erweitert. Der ÖAMTC z.B. bietet E-Scooter zum Mietpreis von 4 Euro die halbe Stunde an. Die ÖAMTC-Mitgliedschaft ist dabei keine Bedingung.

Generelle Richtlinien für Elektro-Mopeds und Elektro-Roller

• Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt werden sie als Fahrräder definiert.
• Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.
• Nicht motorbetriebene also muskelbetriebene Roller (Mikro-Scooter) werden rechtlich als fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge beziehungsweise nicht für die Fahrbahn geeignete Kleinfahrzeuge definiert. Mit diesen Rollern kann man, natürlich ohne Passanten zu gefährden, auf Gehsteigen und Gehwegen sowie auch in der Fußgängerzone fahren.

 

Foto: bird

Links:

E-Roller:

www.bird.co

www.li.me

E-Mopeds:

sco2t.com

easy way öamtc

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