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Neue Regeln für E-Scooter-Nutzung in Wien

Da immer mehr Scooter auf Wiens Straßen unterwegs sind und es leider auch zunehmend zu unliebsamen Situationen kam, gelten seit Anfang Mai strengere Regeln für die Nutzung.

Es gilt ein Abstellverbot auf Gehsteigen, wenn diese weniger als vier Meter breit sind außerdem müssen die Scooter am fahrbahnseitigen Gehsteigrand abgestellt werden.

Aus Gründen der Lärmbelästigung dürfen Fahrzeuge beim Einsammeln in der Nacht nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.

Pro Leih-Scooter-Anbieter sind maximal 1.500 Leihgeräte erlaubt. Diese müssen jetzt auch gleichmäßiger im Stadtgebiet verteilt werden. In der Innenstadt, sowie in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie Bezirke 10 bis 19 und 21 bis 23 dürfen sich demnach höchstens je Anbieter 500 Scooter befinden.

Die Verleiher wurden zudem verpflichtet, ihre Scooter so zu modifizieren, dass sie in bestimmten Gebieten wie Begegnungszonen oder Fußgängerzonen mit Radfahrerlaubnis automatisch die Geschwindigkeit reduzieren. In definierten Sperrgebieten (Märkten, Krankenhausareale) müssen sie zudem so programmiert werden, dass das Abstellen und Befahren nicht möglich ist.

Quelle: Mobilitätsagentur Wien GmbH

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